KFZ Zulassung...
Für die Ummeldung / Umschreibung / Halterwechsel eines gebrauchten Fahrzeuges
werden folgende Unterlagen benötigt:
· Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
· Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
· Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung (Im Original)
· eVB-Nummer elektronische Versicherungs - Bestätigung von Ihrer KFZ Versicherung
· Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis im Original) oder Reisepass mit Meldebestätigung
· bei ausländischen Staatsbürgern, wird der Pass mit Aufenthaltstitel im Original benötigt.
· SEPA Mandat (Einzugsermächtigung) für die KFZ Steuer (finden Sie im Formularbereich)
· Vollmacht bzw. Auftrags- und Zulassungsvollmacht (finden Sie im Formularbereich)
Kennzeichen / Nummernschilder:
Ihr Fahrzeug ist abgemeldet und Sie möchten ein Wunschkennzeichen? (Wunschkennzeichen finden sie hier)
Bitte den Ausdruck der Kennzeichenreservierung zu Ihren Zulassungsunterlagen hinzufügen.
Erfolgt die Umschreibung innerhalb eines Zulassungsbezirkes/Stadt und das Fahrzeug ist noch zugelassen,
kann das Kennzeichen / Nummernschild auf Wunsch übernommen werden.
Sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist, werden die bisherigen Kennzeichen / Nummernschilder benötigt
Wichtige Hinweise zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs:
Wohnsitz:
Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 ist es nicht mehr zulaessig, ein Fahrzeug an einem Nebenwohnitz anzumelden.
Der Fahrzeughalter kann sein Fahrzeug nur am Hauptwohnsitz anmelden (siehe § 6 in Verbindung mit § 46 (2) FZV)
Vorfahrtpflicht:
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihr Fahrzeug vorfahren muessen.
Die Zulassungsstelle überprüft die Fahrgenstellnummer FIN (Fahrzeug Identifizierung Nummer).
Bei einem Halterwechsel, Umschreibung aus einem fremden Zulassungsbezirk, besteht bei einigen Zulassungstellen Vorfahrtspflicht.
Generelle Vorfahrtpflicht besteht bei Import Fahrzeugen, Re- Importen, und Fahrzeugen die keine Zulasungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vom Fahrzeughersteller erhalten haben.
Rückstände Steuern und Gebühren:
Eine KFZ Zulassung / Umschreibung kann bei Steuer- und Gebührenrückstaenden nicht erfolgen !!!
Wurde Ihre KFZ Zulassung bzw. KFZ Umschreibung wegen Gebühren- oder Steuerückstaenden von der Zulassungsstelle abgelehnt,
ist nach Ausgleich der Rückstände, die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des jeweiligen Kassen- und Steueramtes
und/oder des Hauptzollamtes erforderlich.
Für die Ummeldung / Umschreibung / Halterwechsel eines gebrauchten Fahrzeuges
werden folgende Unterlagen benötigt:
· Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
· Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebescheinigung
· Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung (Im Original)
· eVB-Nummer elektronische Versicherungs - Bestätigung von Ihrer KFZ Versicherung
· Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis im Original) oder Reisepass mit Meldebestätigung
· bei ausländischen Staatsbürgern, wird der Pass mit Aufenthaltstitel im Original benötigt.
· SEPA Mandat (Einzugsermächtigung) für die KFZ Steuer (finden Sie im Formularbereich)
· Vollmacht bzw. Auftrags- und Zulassungsvollmacht (finden Sie im Formularbereich)
Kennzeichen / Nummernschilder:
Ihr Fahrzeug ist abgemeldet und Sie möchten ein Wunschkennzeichen? (Wunschkennzeichen finden sie hier)
Bitte den Ausdruck der Kennzeichenreservierung zu Ihren Zulassungsunterlagen hinzufügen.
Erfolgt die Umschreibung innerhalb eines Zulassungsbezirkes/Stadt und das Fahrzeug ist noch zugelassen,
kann das Kennzeichen / Nummernschild auf Wunsch übernommen werden.
Sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist, werden die bisherigen Kennzeichen / Nummernschilder benötigt
Wichtige Hinweise zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs:
Wohnsitz:
Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 ist es nicht mehr zulaessig, ein Fahrzeug an einem Nebenwohnitz anzumelden.
Der Fahrzeughalter kann sein Fahrzeug nur am Hauptwohnsitz anmelden (siehe § 6 in Verbindung mit § 46 (2) FZV)
Vorfahrtpflicht:
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihr Fahrzeug vorfahren muessen.
Die Zulassungsstelle überprüft die Fahrgenstellnummer FIN (Fahrzeug Identifizierung Nummer).
Bei einem Halterwechsel, Umschreibung aus einem fremden Zulassungsbezirk, besteht bei einigen Zulassungstellen Vorfahrtspflicht.
Generelle Vorfahrtpflicht besteht bei Import Fahrzeugen, Re- Importen, und Fahrzeugen die keine Zulasungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vom Fahrzeughersteller erhalten haben.
Rückstände Steuern und Gebühren:
Eine KFZ Zulassung / Umschreibung kann bei Steuer- und Gebührenrückstaenden nicht erfolgen !!!
Wurde Ihre KFZ Zulassung bzw. KFZ Umschreibung wegen Gebühren- oder Steuerückstaenden von der Zulassungsstelle abgelehnt,
ist nach Ausgleich der Rückstände, die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des jeweiligen Kassen- und Steueramtes
und/oder des Hauptzollamtes erforderlich.